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Finanzielle Unterstützung für Mitglieder

Weil der Kanton Bern die Lohnfortzahlung bei Unfall oder Krankheit ausweitete, wurden die Gelder der vom Berufsverband früher unterhaltenen Lohnersatzkasse (LEK) in eine Solidaritätsstiftung überführt. Diese Stiftung bietet Mitgliedern von Bildung Bern in schwierigen finanziellen Situationen Entlastung und unterstützt Massnahmen, welche die Berufsfähigkeit fördern und erhalten.

Darlehen für lohnrelevante Weiterbildungen können von allen Mitgliedern von Bildung Bern beantragt werden. Langjährige Aktivmitglieder können ausserdem mit Gaben unterstützt werden.

Änderungen des Leistungsreglements der Solidaritätsstiftung Bildung Bern
Aufgrund der schwindenden finanziellen Mittel der Stiftung, hat der Stiftungsrat der Solidaritätsstiftung in seiner Sitzung am 08.05.2023 Änderungen im Leistungsreglement beschlossen, damit noch möglichst viele gesuchstellende Mitglieder von Bildung Bern in den Genuss der Leistungen der Stiftung kommen.

Folgende Änderungen treten per 01.10.2023 in Kraft:

  • Der einmalige Betrag bei vorzeitiger Pensionierung von langjährigen Mitgliedern von Bildung Bern wird von CHF 5‘000.- auf CHF 3’000.- reduziert.
  • Der Gesuchsteller / Die Gesuchstellerin muss zum Zeitpunkt des Gesuchs aktuelles Mitglied bei Bildung Bern sein (aktiv oder passiv).

Die restlichen Anspruchsvoraussetzungen bleiben gleich.
Gesuche welche noch vor dem 01.10.2023 bei uns eingehen, werden noch nach dem alten Leistungsreglement behandelt.

Lirgg Eliane 17192
Eliane Lirgg Sachbearbeiterin Finanzen & Mitgliederverwaltung / Geschäftsführerin Solidaritätsstiftung T 031 326 47 43

Erreichbarkeit
Mo., Di., Do., Fr.

Gebiet
Finanzen und Mitgliederverwaltung

Geschäftsführung Solidaritätsstiftung

    Sprachen
    Deutsch

    Angebot

    • Darlehen für lohnrelevante Weiterbildungen (gemäss Art. 31 LAV)
    • Beitrag von CHF 40.– beim Besuch einer regionalen Weiterbildungstagung von Bildung Bern (der Beitrag ist in den Kurskosten für Mitglieder bereits berücksichtigt)
    • Vergütung von 20% der Kurskosten bei nicht vom Kanton subventionierten individuellen und berufsbezogenen Weiterbildungen.
    • Einmaliger Beitrag von CHF 5000.– bei vorzeitiger Pensionierung
    • Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten bei Beschwerdeverfahren zu IV-Renten
    • Vergütung des bezahlten Mitgliederbeitrages Bildung Bern bei finanziellen Schwierigkeiten
    Mitglied werden Kontakt